Information zum Wahlrecht

So wählen Sie richtig!


Wahlurne in Stuttgart

Das kommunale Wahlrecht in Baden-Württemberg weist einige Besonderheiten auf, die wir Ihnen hier gerne etwas erläutern möchten. Denn bei den Wahlen in Städten und Gemeinden können die Wahlberechtigten mehr als nur ein Kreuz bei ihrer bevorzugten Liste oder Partei auf dem Stimmzettel machen. Durch das Kumulieren und Panaschieren kann der Wahlberechtigten erhebliche Veränderungen auf dem Stimmzettel vornehmen und seine Stimmen auf bestimmte Kandidaten konzentrieren. Im Wahlgesetz klingt die entsprechende Regel recht einfach: "Der Wähler kann Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben." Was daraus folgt ist in der konkreten Anwendung dennoch etwas komplizierter. Denn bei falschem Ausfüllen kann die Stimme letztendlich ungültig werden! Der Stimmzettel ist umfangreich ... Bei den Wahlen zu den kommunalen Volksvertretungen erhält der Wahlberechtigte in Baden-Württemberg nicht nur einen Stimmzettel mit den Namen der Parteien oder Wahlverbindungen, die sich um ein Mandat bewerben. Vielmehr handelt es sich um mehrseitige, lange Zettel. Denn jede Liste ist mit allen auf ihr kandidierenden Personen aufgeführt. In den Großstädten bedeutet das viele hundert Kandidatinnen und Kandidaten. Der Wähler hat grundsätzlich bei der Wahl zwei Möglichkeiten.
  • Er gibt einen Stimmzettel (d.h. den für eine Liste) unverändert ab. Damit erhält jeder Bewerber auf dem Stimmzettel jeweils eine Stimme.
  • Er kann aber auch einen Stimmzettel verändern oder »à la carte« aus den verschiedenen Wahlvorschlägen seinen eigenen Stimmzettel zusammenstellen - d.h. er kann panaschieren und kumulieren.
Das Panaschieren Unter Panaschieren (frz.: panacher = bunt machen, mischen) versteht man die Möglichkeit, dass der Wähler seine Stimmen nicht nur auf einer Liste gibt, sondern auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt. Das geschieht konkret entweder dadurch, dass der Wähler handschriftlich den Namen eines Kandidaten auf seine präferierte Liste überträgt, oder dass er auf den anderen Listen Eintragungen macht. Das Kumulieren Beim Kumulieren (von lat. cumulus – Anhäufung) ist zunächst der Umstand wichtig, dass der Wähler nicht nur eine Stimme hat sondern mehrere. Diese Zahl entspricht der Anzahl der zu vergebenen Mandate im Gemeinderat, ist also von Ort zu Ort unterschiedlich. Diese Stimmen kann er verteilen auf die Kandidaten seiner Wahl. Ein, zwei oder drei Stimmen kann er für seine Kandidaten anhäufen. Das wird auf dem Stimmzettel mittels Zahlen hinter dem Namen des Kandidaten vermerkt. Wer sich verzählt, stimmt ungültig ab oder verschenkt Stimmen! Wichtig für den Wähler: Er darf auf keinen Fall mehr Stimmen verteilen, als er zur Verfügung hat! Ansonsten ist der Stimmzettel insgesamt ungültig. Wenn er zu wenig Stimmen verteilt, werden die restlichen nicht gezählt, sind also verschenkt.
 
 

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